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  • Satzung der JSUD – Jüdische Studierendenunion Deutschland

    § 1 Name*, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die JSUD ist die bundesweite Vertretung jüdischer Studierender und junger jüdischer Erwachsener in Deutschland und als eine eigenständige Institution innerhalb des Zentralrats der Juden in Deutschland K.d.ö.R. organisiert.  (2) Sie hat ihren Sitz in Berlin. (3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck Zweck der JSUD ist die Vereinigung aller jüdischer Studierender und junger jüdischer Erwachsener in Deutschland zur gemeinsamen politischen Arbeit und Interessenvertretung. Die Aufgaben der JSUD sind: die Vertretung der Interessen jüdischer Studierender und junger jüdischer Erwachsener sowohl nach innen, als auch nach außen, die Förderung jüdischen Bewusstseins bei jüdischen Studierenden und jungen jüdischen Erwachsenen sowie ihre Solidarität untereinander, die Bekämpfung jeder Form rassistischer, fremdenfeindlicher, religiöser und politischer Diskriminierung, insbesondere des Antisemitismus, die Sensibilisierung und Information der nicht-jüdischen Öffentlichkeit in Deutschland für jüdische Themen, die Förderung der Solidarität mit dem Staat Israel, die Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements und die Stärkung der Demokratie in Deutschland. Die JSUD verwirklicht ihre Ziele insbesondere durch: das Durchführen von Seminaren. Insbesondere Fortbildungsseminare, die jüdische Studierende und junge jüdische Erwachsene befähigen die Ziele der JSUD erfolgreich umzusetzen. Diese werden regelmäßig insbesondere mit der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V., regionalen jüdischen Studierendenverbänden und anderen Organisationen gemeinschaftlich durchgeführt. das Durchführen von und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die dazu dienen der Öffentlichkeit die Belange jüdischer Studierender und junger jüdischer Erwachsener in Deutschland näher zu bringen. die Beteiligung an öffentlichen Diskursen und Debatten, die die Belange jüdischer Studierender und junger jüdischer Erwachsener in Deutschland betreffen. den Aufbau und die Pflege und Unterhaltung einer Internetpräsenz, die die Öffentlichkeit über die Ziele, Aktivitäten und Stellungnahmen der JSUD informiert. Dies schließt die gängigen Social Media Kanäle ausdrücklich mit ein. die Vertretung der Interessen jüdischer Studierender und junger jüdischer Erwachsener gegenüber jüdischen und nicht-jüdischen Institutionen des In- und Auslands und die Unterstützung von Gruppen und Einzelpersonen, die den Zielen und dem Zweck der JSUD dienen. die Mitwirkung und Beteiligung in internationalen jüdischen Studierendenverbänden und Organisationen. § 3 Zielgruppe Die Zielgruppe der JSUD sind jüdische Studierende und junge jüdische Erwachsene im Alter zwischen 18 und 35 Jahren, aller Denominationen des Judentums, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und Mitglied einer dem Zentralrat der Juden in Deutschland angeschlossenen Jüdischen Gemeinde sind oder eine solche Mitgliedschaft anstreben. § 4 Organe Die JSUD verfügt über folgende Organe: Vollversammlung Vorstand Beirat §5 Vorstand Der Vorstand besteht aus fünf Personen und setzt sich zusammen aus einem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, einem Schatzmeister und einem Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit. Der Präsident leitet die Geschäfte der JSUD und repräsentiert diese offiziell nach außen. Die Vizepräsidenten vertreten den Präsidenten, falls dieser verhindert ist. Der Schatzmeister hat der Vollversammlung einen Finanzbericht zu erstatten. Ist der Schatzmeister verhindert, so fallen seine Aufgaben den Vizepräsidenten zu. Bei Bedarf kann der Vorstand für besondere Zwecke Beauftragte ernennen. Der Vorstand legt der Vollversammlung einen Tätigkeitsbericht vor. Der Vorstand wird von der Vollversammlung mit einfacher Mehrheit für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Im ersten Wahlgang wird der Präsident gewählt, im folgenden Wahlgang die übrigen Vorstandsmitglieder. Die Präsidentschaft ist auf zwei Amtszeiten begrenzt. Die Mitgliedschaft im Vorstand ist auf drei Amtszeiten begrenzt.  Die Vorstandskandidaten müssen zum Zeitpunkt der Wahl im Alter zwischen 18 und 35 Jahren und  jüdisch sein, ihren Wohnsitz in Deutschland haben und Mitglied einer dem Zentralrat der Juden in Deutschland angeschlossenen jüdischen Gemeinde sein. Im Zweifel obliegt es dem Vorstandskandidaten seine Wählbarkeit nachzuweisen. Die Amtszeit des Vorstandes endet mit der Neuwahl eines neuen Vorstandes.  Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtszeit des Vorstandes. Verlässt ein Vorstandsmitglied für mehr als ein Studiensemester Deutschland, so ist dies einem vorzeitigen Ausscheiden gleichzusetzen; der Vorstand hat dann ein Ersatzmitglied für die restliche Amtszeit des Vorstandes zu wählen. Ein Vorstandsmitglied kann auf Vorschlag von vier Vorstandsmitgliedern mit Zustimmung des Zentralrats der Juden in Deutschland K.d.ö.R. des Amtes enthoben werden. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, soweit sie nicht der Vollversammlung vorbehalten sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.  Ein Vorstandsmitglied, das länger als ein Jahr an keiner Vorstandssitzung teilgenommen hat, scheidet automatisch aus. Dies ist ihm durch den Vorstand schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand soll sich mindestens alle drei Monate zu einer Vorstandssitzung zusammenfinden. Eine Vorstandssitzung, bei der keine Wahl stattfindet, kann auch auf elektronischem Wege stattfinden.  §6 Vollversammlung Die Vollversammlung ist das höchste Organ der JSUD. Sie findet mindestens einmal jährlich während und am Ort des jährlichen Jugendkongresses der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. und des Zentralrats der Juden in Deutschland K.d.ö.R. statt. Findet der Jugendkongress nicht (in Deutschland) statt, wird ein geeigneter Ausweichtermin und –ort gewählt. Sie wird vom Vorstand unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mit einer Frist von mindestens drei Wochen in Textform einberufen. Diese Einberufung wird über die üblichen Veröffentlichungswege der JSUD bekannt gemacht. Sollte der Vorstand nicht drei Wochen vor dem Sonntag des Jugendkongresses der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. und des Zentralrats der Juden in Deutschland K.d.ö.R. zu einer Vollversammlung eingeladen haben, kann der Zentralrat der Juden in Deutschland K.d.ö.R. eine Vollversammlung einberufen.  Stimmberechtigt in der Vollversammlung ist jede Person im Sinne des § 3. Bei Personen, bei denen die Stimmberechtigung nicht zweifelsfrei feststeht, entscheidet der Wahlleiter. Ist noch kein Wahlleiter gewählt, entscheidet der Präsident. Ein Wahlleiter ist mit einfacher Mehrheit in offener Wahl von der Vollversammlung zu wählen. Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 20 Stimmberechtigte anwesend sind.  Die Vollversammlung wird vom Präsidenten geleitet. Im Falle der Verhinderung übernimmt dies einer der Vizepräsidenten. Ist der Vorstand nicht anwesend, wird die Vollversammlung durch einen Vertreter des Zentralrats der Juden in Deutschland K.d.ö.R. geleitet. Anträg zur Tagesordnung kann jede stimmberechtigte Person bis zu zwei Woche vor der Vollversammlung stellen.  Die Vollversammlung wird durch einen Protokollführer protokolliert. Das Protokoll hat die Beschlüsse der Vollversammlung wiederzugeben und ist vom Präsidenten sowie dem Protokollführer zu unterzeichnen.  Die Vollversammlung beschließt insbesondere über: die Entlastung des Vorstandes die Wahl des Vorstandes Aufträge an den Vorstand die Änderung der Satzung Policies (10) Policies definieren Grundsätze und Aufgaben für die JSUD und ihre Handlungen, die für           die JSUD verbindlich sind. (11) Die Vollversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung bleibt in          Kraft, bis eine neue Geschäftsordnung verabschiedet wird. §7 Wahlen bei der Vollversammlung Die Vollversammlung beschließt, soweit nicht anders angegeben mit einfacher Mehrheit. Bei der Berechnung der Mehrheit zählen nur die „Ja“ und „Nein“ Stimmen. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Präsidenten. Die Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen, sofern nicht 1/3 der anwesenden Stimmberechtigten eine geheime Abstimmung fordern.  Vor Beginn der Vollversammlung muss sich jede stimmberechtigte Person als Wähler registrieren lassen, um abstimmen zu können. Nachdem die Stimmberechtigung festgestellt und die Person in die Liste der Wähler aufgenommen wurde, wird der Person eine Stimmkarte ausgehändigt.  Stimmen sind nicht übertragbar. Stimmen sind in einer offenen Abstimmung nur gültig, wenn Sie mittels Stimmkarte angezeigt werden. Die Liste der registrierten Wähler bildet die Basis um das für Abstimmungen notwendige Quorum zu bestimmen. Die Ausgabe von Stimmzetteln für eine geheime Wahl erfolgt nur gegen Vorlage der Stimmkarte.  §8 Beirat Mitglied im Beirat kann jede Person werden, die diese Satzung anerkennt und die Aufgaben der JSUD unterstützen möchte. Die Mitglieder des Beirates werden vom Vorstand mit Zustimmung des Zentralrats der Juden in Deutschland K.d.ö.R. berufen und abberufen.  Der Beirat unterstützt den Vorstand in seiner Tätigkeit.  Der Vorstand lädt den Beirat jährlich zu einer Beiratssitzung ein. § 9 Regionalausschuss        (1) Der Regionalausschuss bekräftigt die Zusammenarbeit der regionalen Verbände und              institutionalisiert so langfristige Synergien zwischen den regionalen Verbänden untereinander,                  als auch mit dem JSUD Vorstand.        (2) Der Regionalausschuss ist Hauptträger der Koordination des Austausches von relevanten              Informationen und Aktivitäten seiner Mitglieder und der JSUD selbst, wofür die               Vollversammlung dem Regionalausschuss Aufgaben auftragen darf und der Regionalausschuss               regelmäßig tagt.       (3) Der Regionalausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung, mit welcher insbesondere die  Mitgliedschaftskriterien samt dem Aufnahmeprozess, die Aufgaben, die Ziele und die Struktur des Regionalausschuss geregelt wird. §10  Änderungen der Satzung Eine Änderung der Satzung bedarf der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten, sowie der Zustimmung des Zentralrats der Juden in Deutschland K.d.ö.R..

  • Pluralistisches Judentum innerhalb der JSUD

    Antragsteller*innen : Lars Umanski, Aaron V. Sumov, Arthur Poliakow, M. Y., Anna Shmukler ‍ Antragstext : Eine der kontroversesten innerjüdischen Debatten betrifft den Umgang mit der Diversität jüdischer Strömungen sowie den patrilinearen Jüdinnen und Juden. ‍ ‍ Wir konstatieren , dass in den hierzulande dominierenden orthodoxen und einheitlichen Gemeinden die Integration patrilinearer Jüdinnen und Juden in die jüdische Gesellschaft strikt abgelehnt wird, obwohl es einen bedeutenden Anteil von patrilinearen Juden gibt. ‍ ‍ Wir konstatieren , dass ein Großteil der eingewanderten und einheimischen Jüdinnen und Juden hierzulande mittlerweile nicht nur in halachisch jüdischen Ehen und Familien lebt. ‍ ‍ Wir konstatieren , dass eine Ausgrenzung patrilinearer Jüdinnen und Juden oftmals trotz familiärer Verbindung zum Judentum in den Gemeinden vorhanden ist. ‍ ‍ Wir glauben , dass das Einbeziehen patrilinearer Jüdinnen und Juden mit Bezug zur Religion wichtig für den Zusammenhalt der pluralistischen Gemeinschaft ist. ‍ ‍ Wir fordern , im Rahmen der JSUD eine Gleichstellung aller Denominationen innerhalb des Judentums, inbegriffen orthodoxer, konservativer und liberaler Strömungen. Die Auslegungsfreiheit der Religion ist verknüpft mit der Toleranz gegenüber Jüdinnen und Juden, die ihre Religion auf ihre individuelle Art und Weise ausleben wollen. ‍ ‍ Wir fordern , dass auch Menschen, patrilinear-jüdischer Abstammung, die Aktivitäten in den jüdischen Gemeinden und überregional nicht verwehrt werden soll. Darüber hinaus könnten Alternativen, z.B. in Form einer assoziierten Gemeindemitgliedschaft geschaffen werden. ‍ ‍ Wir fordern , dass sich die JSUD aktiv für alle jüdischen Strömungen sowie für die patrilinearen Jüdinnen und Juden einsetzt. ‍ ‍ Wir fordern , dass patrilineare Jüdinnen und Juden mit Bezug zum Judentum bei allen Veranstaltungen und Aktivitäten der JSUD integriert werden. Innerhalb dieses Rahmens sollte ihnen ein Engagement ermöglicht werden. ‍ ‍ Wir fordern , dass diverse jüdische Riten und Bräuche bei den JSUD-Aktivitäten berücksichtigt werden

  • Umgang mit sexuellen Minderheiten

    Antragsteller*innen : M. Y., Arthur Poliakow, Lars Umanski, Anna Shmukler, Aaron V. Sumov ‍ Antragstext : Eine der wichtigsten innerjüdischen Debatten betrifft den Umgang mit religionsgesetzlichen Anweisungen bezüglich sexueller Minderheiten. Dabei geht es u.a. um die Einstellung bezüglich der Gültigkeit der Thora und Halacha. ‍ Wir konstatieren , dass Jüdinnen und Juden, die sich der LGBTQ*-Gemeinschaft zugehörig fühlen, oft Opfer von Ausgrenzung und Diskriminierung innerhalb der eigenen jüdischen Gemeinschaft sind. Das Thema "sexuelle Minderheiten" wird in jüdischen Gemeinden und Organisationen immer noch weitgehend tabuisiert. ‍ Wir konstatieren , dass Haltung und Wissen bei signifikanten Teilen der jüdischen Gemeinschaft gegenüber der sexuellen Minderheiten ablehnend und gering ist. ‍ Wir glauben , dass Sexualität und Judentum nicht getrennt werden müssen. Die Eigenbestimmung der Sexualität, des Glaubens und der damit verbundene Respekt sind selbstverständlich für die heutige pluralistisch geprägte Gesellschaft. ‍ Wir fordern , mehr Respekt und Akzeptanz in der jüdischen Gemeinschaft für Menschen, die sich der LGBTQ*-Community zugehörig fühlen. ‍ Wir fordern , eine breitere und stärkere Kooperation mit der jüdischen LGBTQ*-Community. Beispielsweise könnte diese im Rahmen von Veranstaltungen, wie z.B. Shabbatot, der Unterstützung von jüdischen Events in der LGBTQ*-Szene (z.B. "Christopher Street Day"), sozialen und kulturellen Programmen sowie Aufklärungskampagnen erfolgen, um sich mit Hindernissen eines gemeinsamen pluralistischen Zusammenlebens auseinanderzusetzen. ‍ Wir fordern , die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung gegenüber sexuellen Minderheiten. ‍ ‍ ‍ ‍*lesbian, gay, bisexual, transgender, and queer sowie weitere sexuelle Minderheiten

  • Kaschrut

    Antragsteller*in : Ester Rubins Ich stelle fest , dass es Teilnehmer und Teilnehmerinnen gibt, die sich auf den Veranstaltungen der JSUD nicht wohlfühlen, weil die JSUD sich in ihren Policies nicht dazu verpfichtet, koscheres Essen anzubieten. Punkt 8 in den Policies besagt, dass bei der Kommunikation nach außen Schabbat und Feiertage berücksichtigt werden müssen. Von der Arbeit nach innen und Kaschrut ist in den Policies nicht die Rede. Ich glaube, dass die JSUD nicht wirklich inklusiv ist, wenn Personen die Kaschrut halten, sich nicht in ihr wohlfühlen. Ein konkretes Beispiel für eine unangenehme Situation ist, Lunchpakete essen zu müssen in einem Restaurant, in dem andere Teilnehmer und Teilnehmerinnen sich gutes Essen bestellen dürfen, wissend, dass man selbst nicht davon essen kann. Dies kann zu Minderwertigkeitsgefühlen und Gefühlen von Ausgrenzung führen. Ich fordere , dass Veranstaltungen der JSUD in Zukunft in Kooperation mit Gemeinden durchgeführt werden sollen, die koscheres Essen garantieren können. Weitere Optionen wären z.B. Städte, in denen es koschere Restaurants oder Caterings gibt

  • Rechte Kontinuitäten

    Antragsteller:innen: Hanna Veiler, Lars Umanski, Lena Prytula, Anna Staroselski, Julia Kildeeva Wir stellen fest , dass rechte Ideologien in Deutschland erneut erstarken und auch in der bürgerlichen Mitte präsent sind. Wir stellen fest , dass die Kontinuitäten des Nationalsozialismus in Deutschland bis großen Einfluss auf Politik und Wirtschaft in der BRD haben, u.a. dadurch, dass weite Teile des deutschen Vermögens aus dieser Zeit stammen. Wir stellen fest , dass innerhalb weiter Teile der Gesellschaft, der Narrativ vorherrscht, Deutschland wäre 1945 entnazifiziert worden und seit der sogenannten „Stunde Null“ frei von rechter Ideologie. Wir stellen fest , dass Rechtsextremismus und das Leugnen der Existenz rechter Netzwerke in Deutschland eine der größten Gefahren für Jüdinnen:Juden darstellen. Wir glauben , dass eine aufrichtige und konsequente Aufarbeitung nationalsozialistischer Kontinuitäten und rechtsextremistischer Geschichte in Deutschland für eine sichere Zukunft für Jüdinnen:Juden unabdingbar ist. Wir glauben , dass jüdische Organisationen geschlossen gegen jeglichen Rechtsextremismus einstehen müssen. Wir glauben , dass es Aufgabe einer selbstbestimmten jungen jüdischen Generation sein muss, darauf aufmerksam zu machen, auf welche Weise der Nationalsozialismus in Deutschland weiterhin nachwirkt. Wir fordern , dass die JSUD sich dafür einsetzt, dass gesamtgesellschaftlich anerkannt wird, dass es in der BRD ein immenses Rechtsextremismusproblem gibt. Wir fordern , dass die JSUD es sich zur Aufgabe macht, großmöglichsten Widerstand gegen rechtsextreme, völkische Tendenzen innerhalb der deutschen Gesellschaft sowie die Parteien und politischen Organisationen, die dieses Gedankengut befördern, zu leisten. Wir fordern , dass die JSUD einen kritischer Umgang mit performativer Gedenkkultur ohne Bezug zur Gegenwart ausarbeitet und verfolgt. Wir fordern , dass dieses Thema nachhaltig in der Arbeit der JSUD z. B. durch Bildungsformate und Kampagnen verankert wird

  • Überarbeitung der Geschäftsordnung

    Antragsteller: Lars Umanski, Anna Staroselski, Hanna Veiler, Julia Kildeeva, Lena Prytula Wir stellen fest , dass die Kompetenzen der Wahlkommission der JSUD noch unzureichend definiert sind. Wir glauben , dass dem Wahlkomitee daher – auch mit Hinblick auf die Resonanzen aus der Vollversammlung 2021 – insbesondere hinsichtlich des Wahlkampfs der potenziellen Vorstandskandidat:innen weitere Befugnisse und Kompetenzen zugeteilt werden müssen, um Wahlen nach demokratischen Prinzipien sicherzustellen. Wir glauben , dass ein intensiver und lebhafter Wahlkampf grundsätzlich im Interesse der JSUD ist, allerdings auch Grenzen und Leitlinien erfordert, um dem Prinzips des Fairplay zu genügen. Wir fordern daher eine Überarbeitung von §3 der VV-Geschäftsordnung, die lauten soll, wie folgt: „§3 Wahlkomitee Vollversammlungen, die eine Vorstandswahl beinhalten, bedürfen eines Wahlkomitees, das sich aus einem Wahlleiter und mindestens einem, maximal zwei weiteren Mitgliedern zusammensetzt. Das Komitee wird mindestens drei Wochen vor der anstehenden Vorstandswahl vom amtierenden Vorstand kommissarisch ernannt und über die gängigen Kommunikationskanäle der JSUD bekanntgegeben. Das Wahlkomitee erhält mindestens zwei Wochen vor der Wahl Zugang zu den Social-Media-Kanälen der JSUD und wird mit der Veröffentlichung einer ausgeglichenen Wahlwerbung der Kandidierenden betraut. Das Wahlkomitee wird dazu befugt, jegliche die über die von der Meinungsfreiheit gedeckte Kritik und Werturteile hinausgehenden Äußerungen auf den einschlägigen Plattformen unverzüglich zu entfernen. Dies betrifft insbesondere personenbezogene Beleidigungen, Hasskommentare sowie rassistische, antisemitische, sexistische und andere Äußerungen von menschenbezogener Gruppenfeindlichkeit. Das Wahlkomitee wird auf Vorschlag des JSUD-Vorstandes von der Vollversammlung gem. §6 Abs. 4 S.3 der JSUD-Satzung bestätigt. Sollte dieser Vorschlag nicht die erforderliche einfache Mehrheit der JA-Stimmen erhalten, so kann jedes Mitglied der Vollversammlung einen solchen Vorschlag einbringen bzw. sich selbst um die Wahlleitung bewerben. Der Wahlleiter wird dann von der Vollversammlung mit relativer Mehrheit aus den Vorschlägen gewählt. Zum Zwecke der unmittelbaren Durchführung der Wahl kann der Wahlleiter weitere Wahlhelfer berufen. Wahlleiter, Mitglieder des Wahlkomitees und Wahlhelfer dürfen nicht für ein Amt im Vorstand der JSUD kandidieren. Herrscht bei Entscheidungen des Wahlkomitees intern Stimmgleichheit, entscheidet die Stimme des Wahlleiters. Auf jederzeitigen Antrag eines Mitglieds des Wahlkomitees oder des Vorstands kann der Wahlleiter seines Amtes enthoben werden, wenn dem Antrag gem. § 6 (4) S. 3 Satzung mit einfacher Mehrheit in offener Wahl von der Vollversammlung zugestimmt wird. Nach der Vollversammlung bleibt das Wahlkomitee kommissarisch im Amt und unterstützt den Vorstand bei der Vorbereitung der nächsten Vollversammlung. Es wird dabei vertrauensvoll mit jeder Person zusammenarbeiten, die der Vorstand als designierten Wahlleiter für die kommende Vollversammlung vorschlägt.

  • Solidarität mit der Ukraine

    Antragsteller:innen : Hanna Veiler, Lars Umanski, Lena Prytula, Anna Staroselski, Julia Kildeeva Wir stellen fest , dass der russländische Angriffskrieg auf die Ukraine die jüdische Gemeinschaft in Deutschland aufgrund familiärer und biografischer Bezüge besonders schwer trifft. Wir stellen fest , dass Antisemitismus in diesem Krieg gezielt als Waffe eingesetzt und ein antisemitisches Feindbild geschaffen wird. Wir stellen fest , dass der Großteil junger Jüdinnen:Juden in Deutschland solidarisch mit Ukrainer:innen ist. Wir glauben , dass es Aufgabe jüdischer Institutionen ist, in voller Solidarität an der Seite der ukrainischen Zivilbevölkerung zu stehen. Wir glauben , dass es Aufgabe jüdischer Institutionen ist, das Wirken postsowjetischer Herkunftsgeschichten auf die Gemeinden in Deutschland vermehrt zu thematisieren. Wir fordern , dass die postsowjetische Herkunftsgeschichte der meisten Jüdinnen:Juden in Deutschland und die Bedeutung des russländischen Angriffskrieges auf die Ukraine für die jüdische Gemeinschaft in Deutschland als dem Themenfeld der JSUD zugehörig verstanden werden. Wir fordern, dass die JSUD die Verbundenheit zahlreicher Jüdinnen:Juden in Deutschland zur Ukraine nach außen repräsentiert und gleichzeitig nach innen Formate bildet, die sich mit den Themen „Antisemitismus als

  • Bekämpfung von Antisemitismus in der Gesellschaft

    Antragstellerin 1 : Julia Kildeeva Antragsteller 2 : Michael Ushakov ‍ ‍ Wir stellen fest , dass Antisemitismus in allen Teilen der Gesellschaft vorkommt. Er beschränkt sich nicht auf gewisse Altersgruppen. Dieser Antisemitismus beruht auf alten, rassistischen Klischees und Ressentiments. ‍ ‍ Wir stellen fest , dass tagtäglich antisemitische Äußerungen und Meinungen von verschieden orientierten Personen im Internet veröffentlicht und verbreitet werden. ‍ ‍ Wir stellen fest , es gibt keine aussagekräftigen Statistiken zu Antisemitismus und antisemitischen Straftaten, da einzelne Formen des Antisemitismus nicht genau genug definiert sind. Außerdem werden alle antisemitischen Straftaten, bei denen der Hintergrund nicht bekannt ist, zu rechtem Antisemitismus gezählt - das verfälscht die Statistiken. ‍ ‍ Wir stellen fest , dass für einen Teil der deutschen Bevölkerung die Worte Jude und Israeli Synonyme sind. Dadurch werden Juden zur Verantwortung für israelische Politik gezogen und es entsteht Antizionismus, der eigentlich Antisemitismus ist. ‍ ‍ Wir glauben , dass verfälschte Statistiken die Bekämpfung des Antisemitismus erschweren, da mögliche Erfolge und Misserfolge falsch evaluiert werden und dadurch falsche Schlüsse zu bestehenden und zukünftigen Strategien und Maßnahmen ergriffen werden. ‍ ‍ Wir glauben , dass antisemitische Äußerungen und Meinungen im Internet besonders gefährlich sind, da sich diese schnell verbreiten können und Menschen, deren Meinung nicht verfestigt ist, dadurch beeinflussen lassen. ‍ ‍ Wir glauben , dass die Berufung eines Antisemitismusbeauftragten alleine nicht genügt, um Stereotype und Ressentiments gegenüber Juden zu begegnen. ‍ ‍ Wir fordern , eine bessere Unterscheidung der Hintergründe antisemitischer Taten bei deren Erfassungen durch die Polizei. ‍ ‍ Wir fordern , eine klare Unterscheidung bzw. Definition des Antisemitismus von rechter-, linker und der muslimischen Seite. Die von der Bundesregierung angenommene Arbeitsdefinition von Antisemitismus der Internationalen Alianz für Holocaustgedenken muss als Richtlinie für polizeiliche und gerichtliche Entscheidungen dienen. ‍ ‍ Wir fordern , dass alle Lehrer auf die Themen Antisemitismus und Judentum sensibilisiert werden und im Lehrplan bei Behandlung jüdischer und israelischer Themen der Unterschied zwischen Juden und Israelis deutlich gemacht wird. ‍ ‍ Wir fordern , von der JSUD eine Kampagne zum Unterschied zwischen Jude und Israeli, wobei dabei deutlich gemacht werden soll, was ein Jude bzw. was das Judentum ist und was wir mit der israelischen Politik und Kultur zu tun haben. ‍ ‍ Wir fordern , dass die JSUD die jüdischen Studierenden über bestehende Netzwerke und Möglichkeit zur Antisemitismusbekämpfung im Netz informiert und motiviert diese daran teilzuhaben.

  • Berücksichtigung von jüdischen Feiertagen in der Öffentlichkeitswahrnehmung und Öffentlichkeitsarbeit

    Antragsteller*innen: Thomas Haber, Dana Daboosh, Michael Movchin, Asaf Erlich & Aleks Gloukman ‍ ‍ Wir konstatieren , dass durch die Tora uns bestimmte Feiertage gegeben wurden, die uns jegliche Art von Arbeit verbieten. ‍ ‍ Wir stellen fest , dass jüdische Studierende Pflichtveranstaltungen (u.a. Klausuren und Staatsexamen) an jüdischen Feiertagen haben. Erschwerend kommt hinzu, dass z.B. bei der Planung der Medizin-Staatsexamen 2018, der Ersttermin an Jom Kippur ist, der erste Ausweichtermin an Jom Tov Pessach ist und der zwei Termin 2019 an Chol Hamoed Sukkot stattfindet. ‍ ‍ Wir glauben , dass es gegenüber der jüdischen Gemeinschaft respektvoll ist, sich an diese Halachot zu halten. Es zeigt, dass dem JSUD die traditionellen Werte Ihrer jüdischen Mitglieder wichtig sind. ‍ ‍ Wir glauben , dass es wichtig ist zu verdeutlichen, dass das Judentum genauso zu Deutschland gehört, wie das Christentum und das man auch auf die jüdischen Feiertage Rücksicht nehmen muss. ‍ ‍ Wir fordern , dass der JSUD sich politisch und gesellschaftlich dafür einsetzt, dass sich kurzfristig bei der Planung von anstehenden Pflichtveranstaltungen an jüdischen Feiertagen ändert. Darüber hinaus sollen Maßnahmen ergriffen werden, damit nachhaltig bei der Planung solcher Veranstaltungen jüdische Feiertage berücksichtigt werden. ‍ ‍ Wir fordern , dass die JSUD sich bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation nach außen an die religiösen Gegebenheiten des Judentums richtet und insbesondere auf den Shabbat, Feiertage (Jom Tov & Trauertage) und Arbeitsverbote Rücksicht nimmt.

  • Mitgestaltung der JSUD am Jugendkongress

    Antragsteller 1 : Sandro Szabo Antragsteller 2 : Wladislaw Kanevski ‍ Wir stellen fest , dass der Jugendkongress der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. und des Zentralrats der Juden in Deutschland K.d.ö.R. eine große, bedeutende und zentrale Veranstaltung für junge jüdische Erwachsene in Deutschland ist. ‍ Wir stellen fest , dass sich die JSUD seit ihrer Gründung fest in der jüdischen Welt verankert hat und wichtige Impulse in die deutsche Gesellschaft gibt. Die JSUD ist zu einem wichtigen Sprachrohr für junge jüdische Erwachsene in Deutschland geworden. ‍ Wir stellen fest , dass beim Programm des Jugendkongresses junge jüdische Erwachsene (somit die Zielgruppe der JSUD) in einen politischen und gesellschaftlichen Diskurs treten. ‍ Wir stellen fest , dass die Vollversammlung der JSUD laut §6.1 Vollversammlung der Satzung der JSUD in Zeit und Ort an den jährlichen Jugendkongress der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. und des Zentralrats der Juden in Deutschland K.d.ö.R. gebunden ist. ‍ Wir stellen fest , dass einige Policies mit den bestehenden Strukturen des Jugendkongresses schwer umsetzbar sind. Beispielsweise sind die Teilnahmebedingungen bei JSUD Veranstaltungen und Aktivitäten und die des Jugendkongress verschieden. ‍ Wir glauben , dass der Jugendkongress in den nächsten Jahren stark an Bedeutung innerhalb der jüdischen Gemeinschaft gewinnen wird. ‍ Wir glauben , dass die JSUD einen guten Zugang zu ihrer Zielgruppe und deren Bedürfnisse, Meinungen und Ideen hat. ‍ Wir glauben , dass der Jugendkongress sich nicht nur an junge jüdische Erwachsene richtet, sondern auch von ihnen mitgestaltet werden soll. ‍ Wir fordern , dass der JSUD Vorstand in einen intensiven Dialog mit der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. und dem Zentralrat der Juden in Deutschland K.d.ö.R. tritt um gemeinsame Strukturen und Lösungen zu erarbeiten, welche eine Mitgestaltung der JSUD am Jugendkongresses ermöglichen. Dies sind insbesondere Zeit, Ort, Themenwahl, Schwerpunkte und die Auswahl von (möglichst junger und paritätisch besetzter) Referent*innen. ‍ Wir fordern , dass der JSUD Vorstand eine Arbeitsgruppe zur Mitgestaltung am Jugendkongress (zu den oben genannten Punkten) gründet. ‍ Wir fordern , dass die JSUD mit der ZWST eine Lösung zur Selbstbestimmung von Teilnehmer*innen an JSUD Programmpunkten beim Jugendkongress erarbeitet

  • Vertiefung und Ausbau von Kooperationen und Koalitionen

    Antragsteller*innen : Michael Ushakov, Julia Klideeva ‍ Wir stellen fest , dass die JSUD 25.000 junge Juden in Deutschland vertritt. Diese junge, jüdische, politische und gesellschaftliche Stimme ist sowohl für die Zielgruppe der JSUD eine relevantes Tool zur Interessenbildung und -vertretung, als auch für die deutsche Politik und Zivilgesellschaft ein wichtiger Partner. In Anbetracht der 82.000.000 Einwohner*innen der Bundesrepublik, ist diese Stimme zwar eine bedeutsame Minderheit, jedoch eine Minderheit. ‍ Wir stellen fest , dass weitere religiöse, ethnische, kulturelle und andere Minderheiten sowohl nach innen, als auch nach außen sich in Teilen mit ähnlichen Problematiken beschäftigen, wie die junge, jüdische Gemeinschaft in Deutschland. ‍ Wir stellen fest , dass es im Kampf gegen Antisemitismus, Rassismus, Fremdenhass, Homophobie, Frauenfeindlichkeit und weiterem menschenfeindlichen oder gruppenbezogenem Hass und Diskriminierung, zahlreiche weitere Organisationen, Vereine und Initiativen gibt. Deren Forderungen stimmen oft in großen Teilen mit denen der JSUD überein und sind somit unterstützenswert . ‍ Wir stellen fest , dass solche Organisationen auch Partner anziehen, die den Grundforderungen solcher zustimmen, jedoch in anderen Bereichen ihrer Arbeit sich auf ein Wertekonstrukt stützen, das nicht mit dem der JSUD zu vereinen ist. ‍ Wir stellen fest , dass in der Vergangenheit, die Veranstaltungen die in Kooperationen entstanden oder von Koalitionspartnern unterstützt wurden, mitunter die waren, die eine sehr hohe und positive Resonanz erhielten. Als Beispiele wären zu nennen die “AfNee Kundgebung” im Oktober 2018, die Solidaritätskampagne für Sinti & Roma im April 2017 und das Tacheles Seminar “Heimat” im Januar 2019. ‍ Wir glauben , dass mehr, vor allem junge, Menschen zu repräsentieren, einer Botschaft mehr Gewicht verleiht. Gemeinsame Ziele und Forderungen mit anderen Minderheiten zu erreichen und durchzusetzen verleiht der Stimme gegen Antisemitismus, Rassismus usw. (s. oben) eine höhere Relevanz innerhalb der deutschen Gesellschaft und führt dazu, dass diese auf Bundesebene besser gehört und an dessen Lösung stärker gearbeitet wird. ‍ Wir glauben , dass Koalitionen und Kooperationen den interkulturellen - und interreligiösen Dialog fördern, welcher heute, in einer verstärkt fremdenfeindlichen Zeit von Nöten ist. ‍ Wir glauben , dass durch Kooperationen, weitere und tiefgreifende Koalitionen entstehen können, welche dazu beisteuern, ein großes Netzwerk an „Freunden“ der jüdischen Gesellschaft zu entfalten. Dies steuert dazu bei, dass die Gesellschaft sich freiwillig dazu entscheidet, sich über die jüdische Gesellschaft, deren Werte und Normen zu informieren und sich für diese stark zu machen. ‍ Wir glauben , dass durch Kooperationen in vorhandenen Projekten, die Ziele in zukünftigen Projekten effektiver und einfacher erreicht werden können. ‍ Wir glauben , dass Kooperationen auch für nicht Beteiligte als Beispiel für das Zusammenleben in einer vielfältigen, pluralistischen Gesellschaft dienen können. ‍ Wir fordern , in Zukunft weiterhin bei den unterschiedlichsten Projekten Kooperationen mit Partnern anzustreben und zu vertiefen die dieselben Ziele und Forderungen und ähnliche Werte vertreten. Durch dauerhaften Austausch und Kontakt sollen auch Koalitionen erwachsen. ‍ Wir fordern aktiv nach politischen Initiativen, Bewegungen, Demonstrationen oder Kundgebungen zu suchen, deren Forderungen denen der JSUD entsprechen und sich diesen anzuschließen. Explizit verantwortlich sollen dafür das Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Gesellschaft und Soziales sein. ‍ Wir fordern , dass vor der Teilnahme an politischen und gesellschaftlichen Initiativen, Bewegungen, Demonstrationen oder Kundgebungen, alle Unterstützer*innen und Organisator*innen gründlich überprüft werden. Sollten Unterstützer*innen oder Mitorganisator*innen und ihre Werte und Einstellungen mit denen der JSUD kollidieren, ist zu überprüfen, ob für diese eine der bestehenden Policies herangezogen werden kann. Ist dies nicht der Fall entscheidet der Vorstand über die Teilnahme als Unterstützer. Unabhängig von der Entscheidung soll publik gemacht werden, dass unter den Unterstützer*innen oder Mitorganisator*innen der expliziten politischen und gesellschaftlichen Initiativen, Bewegung, Demonstration oder Kundgebung, Organisationen oder Personen sind, die den Werten der JSUD in einigen Punkten entgegenstehen. Diese sind zu nennen

  • Kampf gegen BDS

    Antragsteller*innen : Lars Umanski, Aaron Kats, Lena Prytula ‍ Antragstext : Die Kampagne Boycott, Divestment, Sanctions (BDS) birgt durch ihre Verbreitung antizionistischen Gedankenguts, ihr undemokratisches und einschüchterndes Auftreten eine ernsthafte Gefahr für den Erhalt offenen jüdischen Lebens weltweit. Die BDS-Aktivitäten bilden einen Nährboden für antisemitische Äußerungen und Handlungen. ‍ Wir stellen fest , dass die vom Deutschen Bundestag am 18. Januar 2018 beschlossene (BT Drucksache 19/444) „Arbeitsdefinition von Antisemitismus“ der Internationalen Allianz für Holocaust - Gedenken (IHRA) mitsamt ihren Anhängen in der von der Bundesregierung am 27. September 2017 dargelegten Form, die Grundlage für die Auseinandersetzung mit Antisemitismus darstellt.. ‍ ‍ Wir stellen fest , dass gemäß der IHRA - Definition „Antisemitismus eine bestimmte Wahrnehmung von Juden [ist], die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein“. ‍ Wir stellen fest , dass BDS den demokratischen und jüdischen Staat Israel mit menschenrechtsverachtendem auf Rassenideologien begründeten ehemaligen Apartheid-Regimes in Südafrika gleichstellt und so die Grausamkeiten der Apartheid verharmlost. ‍ Wir stellen fest , dass BDS weder für eine Zwei-Staaten-Lösung, noch für einen diplomatischen Dialog einsteht, sondern eine Delegitimierung Israels propagiert und unter dem Deckmantel einer Israel kritisierenden Organisation offen Antisemitismus mindestens duldet und ferner auch fördert. ‍ Wir stellen fest , dass die Inhalte und Aktiven der BDS in Deutschland sich somit unter die IHRA-Definition subsumieren lassen und demnach als antisemitisch einzustufen sind. ‍ Wir glauben , dass BDS-Aktivitäten bereits auf ausländischen Campi, namentlich in den USA und Frankreich, zeigen, dass diese eine ernsthafte Bedrohung für die Wahrung eines offenen jüdischen Lebens darstellen. ‍ Wir glauben , dass jüngere Vorfälle, namentlich die grausame Beschimpfung einer Holocaust-Überlebenden israelischer Herkunft in einer Veranstaltung an der Humboldt-Universität zu Berlin durch BDS-Aktivisten, die Gegenwärtigkeit der Gefahr von BDS verdeutlichen. ‍ Wir glauben , dass ein Verbot der BDS-Kampagne notwendig ist, um den vorherrschenden israelbezogenem und antizionistisch motivierten Antisemitismus in Deutschland erfolgreich bekämpfen zu können. ‍ Wir glauben , dass ein Verbot auch präventiv notwendig ist, um die Beeinträchtigung offenen jüdischen Lebens in Universitäten, wie in den USA, Frankreich, etc., zu verhindern (s.o.). ‍ Wir fordern , dass die JSUD die BDS-Kampagnen in Deutschland gegen den Staat Israel bekämpft. ‍ Wir fordern , dass die Kooperation mit BDS-Funktionär*innen und nahestehenden Personen gänzlich ausgeschlossen wird. ‍ Wir fordern , dass die JSUD über BDS aufklärt. Dies kann z.B. in Form von (Online-) Seminaren geschehen und über Social-Media-Kanäle verbreitet werden. ‍ Wir fordern , dass die JSUD auf die Verhinderung BDS propagierender Veranstaltungen hinwirkt. Sollte eine Universität, (Jugend-)Partei, Fraktion, Jugendorganisation/-Verband, Stadt, oder eine Stiftung in Deutschland sich bereit erklären, BDS organisatorische Unterstützung zu bieten, wie z.B. durch Räumlichkeiten, finanzielle Unterstützung oder Öffentlichkeitsarbeit, so soll die JSUD nach Kenntnisnahme und interner Prüfung dieses Vorhabens dagegen vorgehen. Dies soll durch Aufklärungsarbeit bei den BDS-Kooperationspartnern erfolgen, ehe dem öffentliche Maßnahmen ergriffen werden. ‍ Wir fordern , dass die JSUD sich für ein bundesweites Verbot von BDS-Organisationen einsetz

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