Berücksichtigung von jüdischen Feiertagen in der Öffentlichkeitswahrnehmung und Öffentlichkeitsarbeit
- Vorstand
- 1. Jan. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Antragsteller*innen: Thomas Haber, Dana Daboosh, Michael Movchin, Asaf Erlich & Aleks
Gloukman
Wir konstatieren, dass durch die Tora uns bestimmte Feiertage gegeben wurden, die uns
jegliche Art von Arbeit verbieten.
Wir stellen fest, dass jüdische Studierende Pflichtveranstaltungen (u.a. Klausuren und
Staatsexamen) an jüdischen Feiertagen haben. Erschwerend kommt hinzu, dass z.B. bei der
Planung der Medizin-Staatsexamen 2018, der Ersttermin an Jom Kippur ist, der erste
Ausweichtermin an Jom Tov Pessach ist und der zwei Termin 2019 an Chol Hamoed Sukkot
stattfindet.
Wir glauben, dass es gegenüber der jüdischen Gemeinschaft respektvoll ist, sich an diese
Halachot zu halten. Es zeigt, dass dem JSUD die traditionellen Werte Ihrer jüdischen Mitglieder
wichtig sind.
Wir glauben, dass es wichtig ist zu verdeutlichen, dass das Judentum genauso zu Deutschland
gehört, wie das Christentum und das man auch auf die jüdischen Feiertage Rücksicht nehmen
muss.
Wir fordern, dass der JSUD sich politisch und gesellschaftlich dafür einsetzt, dass sich
kurzfristig bei der Planung von anstehenden Pflichtveranstaltungen an jüdischen Feiertagen
ändert. Darüber hinaus sollen Maßnahmen ergriffen werden, damit nachhaltig bei der Planung
solcher Veranstaltungen jüdische Feiertage berücksichtigt werden.
Wir fordern, dass die JSUD sich bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation nach außen
an die religiösen Gegebenheiten des Judentums richtet und insbesondere auf den Shabbat,
Feiertage (Jom Tov & Trauertage) und Arbeitsverbote Rücksicht nimmt.
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